Bundesinnenminister Dobrindt hält trotz einer Gerichtsentscheidung an Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen fest. Das Gericht habe eine Einzelfallentscheidung getroffen und verlange nur nach einer ausführlichen Begründung.
Das EU-Vorhaben sollte sicherstellen, dass es in Lieferketten von Unternehmen keine Kinderarbeit gibt. Jetzt ist das Vorhaben am Widerstand mehrerer Regierungen gescheitert – auch der deutschen. Wie es weitergeht, ist offen.