kossa

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Bis zum Krieg bildeten in vielen deutschen Konzentrationslagern sogenannte "Arbeitsscheue" die größte Gruppe. Bereits eine der ersten großen Verhaftungsaktionen, die den frühen „wilden“ Konzentrationslagern Insassen besorgte, war die sogenannte "Bettlerrazzia" 1933.

Noch bevor die Novemberpogrome die Inhaftierung von Jüdinnen und Juden nur wegen ihres Status als Jüdinnen und Juden im großen Stil einläuteten, wurden 1938 über 10.000 Männer verhaftet und in Konzentrationslagern der Vernichtung durch Arbeit zugeführt.

Definiert waren die von der Gestapo zu verhaftenden „Arbeitsscheuen“ damals als „Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten“. (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_%E2%80%9EArbeitsscheu_Reich%E2%80%9C)

In other news:

Die DLRG hat ihre Satzung geändert: Mitglieder der AfD dürfen nicht mehr mitmachen.

Auszug:
"Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies & friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität & weiteren Merkmalen."

Die Nazi-Partei schäumt, macht mobil.

Wer der DLRG etwas Zuspruch zukommen lassen möchte:

info@wuerttemberg.dlrg.de

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-vorwuerfe-europa-100.html
Die US Regierung schreibt einfach "wir wollen, dass in Europa die Faschisten die Macht übernehmen" und unseren Transatlantikern fällt nichts dazu ein, außer "Gucken wir mal, ob die das auch wirklich so meinen." Diggi! Die haben das so aufgeschrieben!
USA kritisieren Europa und kündigen Einmischung an

In ihrer neuen Sicherheitsstrategie greifen die USA Europa scharf an und kündigen eine Einmischung in die Politik der EU zugunsten rechter Parteien an. Die US-Regierung wolle nun "Widerstand" in Europa kultivieren.

tagesschau.de

Ab heute hätte die Regierung noch 30 Tage Zeit, um 30 Milliarden Euro #CumCum und #CumEx Geld zurückfordern, bevor die Straftaten verjähren.

Allerdings plant die Regierung stattdessen, Haushaltslöcher mit Geld zu stopfen, das sie denjenigen wegnehmen, die eh schon nichts haben. In Deutschland tritt man lieber nach unten statt sich mit kriminellen Superreichen anzulegen.

Schredder hier das geraubte Steuergeld einfach selbst: https://cumex-shredder.de/

Update: https://mastodon.social/@Gormfull/115640501330145443

Fantastische Steuermilliarden und wo sie zu finden sind | CumEx-Schredder.de

Finanzminister Lars Klingbeil sucht händeringend 30 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Dabei liegen sie direkt vor seiner Nase: in den Tresoren der Banken und Beratungsunternehmen, die unser Steuergeld mit Cum-Ex-Geschäften gestohlen haben. Wir helfen ihm das Geld zu finden.

CumEx-Schredder.de
Funfact: das ist nach dem Paper Selbstselektion und nicht durch die Inhalte des Faches. Angehende Studierende liegen da genauso wie Absolventen. Das erklärt dann vmtl. auch die Forschungsergebnisse der Zunft.
Quelle: Gandal, Roccas, Sagiv, Wrzesniewski, 2005, "Personal Value Priorities of Economists", in 'Human Relations', Vol. 58, pp. 1227-1252
Ähm, warum genau geben wir denen dann die ganzen Positionen, in denen man über die Geschehnisse in der Gesellschaft bestimmt? Die scheinen ja denkbar ungeeignet 😅
Eigentlich sind die Unionsparteien BRILLANTE Parteien. Ihre Funktion wurde nur noch nicht richtig erkannt: Wenn man nämlich das genaue Gegenteil von dem macht, was diese Parteien ständig fordern und umsetzen, dann würde es allen Menschen durch die Bank weg besser gehen. Die sind quasi das moderne Orakel von Delphi, man muss sie nur richtig interpretieren.

@FFMRadlerin Dito.
Ich hab mal einen tollen Artikel in einer Zeitung dazu gelesen, wie das ein Bürgermeister einer spanischen Stadt sieht (ich weiß leider nicht mehr, welche Zeitung es war - SZ meine ich):

„Privates Eigentum, privates Problem.“

"Zum ersten Mal hat damit der UN-Sozialausschuss Deutschland für einen Verstoß gegen die im UN-Sozialpakt gewährten sozialen Menschenrechte gerügt."

Kann man wohl so für sich stehen lassen, genug gesagt.

via https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/un-sozialausschuss-r%C3%BCgt-menschenrechtsverletzung-th%C3%BCringen

UN-Sozialausschuss rügt Menschenrechtsverletzung in Thüringen

PRO ASYL und Flüchtlingsrat Thüringen fordern sofortiges Ende der Leistungsstreichungen für GeflüchteteDie Bundesrepublik Deutschland ist vom UN-Sozialausschuss aufgefordert worden, einen 20-jährigen Geflüchteten im „Dublin-Verfahren“, der von den Behörden im Thüringer Ilm-Kreis auf die Straße gesetzt worden war, wieder unterzubringen und mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Zum ersten Mal hat damit der UN-Sozialausschuss Deutschland für einen Verstoß gegen die im UN-Sozialpakt gewährten sozialen Menschenrechte gerügt.PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen fordern, dass die Behörden bundesweit die Praxis der Leistungsstreichungen umgehend beenden und die Bundesländer entsprechende Anweisungen treffen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Gesetzgebung zu korrigieren und die zugrunde liegende Regelung umgehend aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu streichen (Paragraf 1 Abs. 4 AsylbLG).Blamabel für DeutschlandAndrea Kothen, Referentin von PRO ASYL, erklärt: „Die Entscheidung des UN-Ausschusses ist blamabel für Deutschland. Die Regierung muss sich jetzt von höchster Stelle erklären lassen, dass ein zivilisiertes Land niemanden dem Hunger und der Obdachlosigkeit aussetzt. Hätte sich der Gesetzgeber an die deutsche Verfassung gehalten, wäre es gar nicht zur UN-Beschwerde gekommen.“Der 20 Jahre alte syrische Kriegsflüchtling hatte sich, unterstützt von seinem Anwalt Dr. Scheibenhof und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), mit einer Beschwerde an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gewandt.Er war im Sommer 2024 nach Deutschland geflüchtet. Nach der EU-Dublin-Verordnung lehnte das Bundesamt die Zuständigkeit für sein Asylverfahren ab, Malta sei zuständig. Im Dezember 2024 teilte das Landratsamt des Ilm-Kreises ihm mit, dass er die staatliche Unterkunft verlassen muss, keine Sozialleistungen mehr erhält und seine Gesundheitskarte abgeben muss. Ohne geregelten Zugang zu Unterkunft, Essen, warmer Kleidung und Krankenschutz lebte er fortan von der Hilfe von Freunden und Freiwilligen.Etliche Gerichte haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Streichung der Leistungen Dass es so weit kommen musste, liegt auch an den besonders restriktiven Thüringer Verhältnissen. Sabine Berninger vom Vorstand des Flüchtlingsrats Thüringen e.V.: „Leistungsstreichungen für Geflüchtete werden in etlichen Orten in Thüringen rücksichtslos durchgesetzt, selbst Kinder sind davon betroffen. Die Thüringer Landesregierung ist nun aufgefordert, diese Behördenpraxis unverzüglich zu stoppen.“Der Beschwerde vor dem UN-Sozialausschuss war ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gotha und dann vor dem Thüringer Landessozialgericht vorausgegangen. Beide Thüringer Gerichte hatten aber den Leistungsausschluss nicht gestoppt – im Gegensatz zu zahlreichen anderen Sozialgerichten bundesweit, die unter anderem unions- und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten. Das daraufhin angerufene Bundesverfassungsgericht hatte den Rechtsstreit inhaltlich nicht entschieden, sondern auf das aufenthaltsrechtliche Verfahren am Verwaltungsgericht verwiesen. Als auch dieses scheiterte, blieb nur der Weg zur UN-Beschwerde.Bei der Eilentscheidung des UN-Sozialausschusses vom 17. Oktober 2025 handelt es sich um eine vorläufige Anordnung (interim measure). Wenn das Verfahren abschließend entschieden wird, geht es neben der Frage der Menschenrechtsverletzung auch um etwaigen Schadensersatz für den Betroffenen. Für Fragen stehen zur Verfügung:Emily Thümmler, Flüchtlingsrat Thüringen: presse@fluechtlingsrat-thr.de, 0155 660 600 61Andrea Kothen, PRO ASYL: presse@proasyl.de, 069 / 24 23 14 30 Hintergrund: Ende Oktober 2024 trat eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch die Ampel-Regierung in Kraft (§ 1 Abs. 4 AsylbLG). Betroffen sind Geflüchtete im sogenannten Dublin-Verfahren, für deren Asylverfahren nach Behördenentscheidung ein anderer europäischer Staat zuständig ist. Ihnen wird seither laut Gesetz das Recht auf jegliche soziale Leistung entzogen – das betrifft Unterkunft, Nahrung und Kleidung, Krankenversorgung und andere Sozialleistungen. Lediglich während einer 14-tägigen Übergangsfrist und in besonderen Härtefällen soll ein rudimentärer Teil der Leistungen weiter gewährt werden können.Begründet wird die Regelung damit, dass die Betroffenen angeblich freiwillig in den zuständigen Staat ausreisen könnten. Im konkreten Fall hatte die Behörde nicht geprüft, ob es dem Betroffenen tatsächlich möglich war, nach Malta auszureisen. Die EU-Dublin-Verordnung sieht eine freiwillige, nichtkontrollierte Ausreise zudem gar nicht vor, sondern verlangt ein förmliches, zwischen unterschiedlichen Stellen der Staaten abgestimmtes, Überstellungsprozedere.Fast alle Behörden wenden die Leistungsstreichung für Dublin-Fälle an. In der Praxis stellen einige Behörden jedoch noch Unterkunft und Fertigessen, andere verweigern die Leistungen ganz, die Betroffenen werden obdachlos. Im Februar 2025 hat PRO ASYL über den Fall einer kranken Frau berichtet, die bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt worden war. Wenn die Betroffenen klagen, gewähren die Sozialgerichte ihnen in ganz Deutschland nahezu einhellig vorläufigen Rechtschutz und damit das vorläufige Recht auf weitere Versorgung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.Inzwischen gibt es über 60 entsprechende Gerichtsbeschlüsse, darunter auch von mehreren Landessozialgerichten. Den Gerichtsentscheidungen liegt vielfach die Einschätzung zugrunde, dass der Leistungsentzug europarechts- und/oder sogar verfassungswidrig ist, wie beispielsweise das Sozialgericht Karlsruhe ausführlich darstellt. Darüber hinaus weisen Gerichte darauf hin, dass Behörden verpflichtet sind, verfassungswidrige Regelungen nicht anzuwenden.Das Land Rheinland-Pfalz sieht mit Blick auf europarechts- und verfassungsrechtliche Vorgaben keine rechtliche Handhabe für einen vollständigen Leistungsentzug. Selbst eine Leistungskürzung (anstelle der vollständigen Streichung) ist nach Auffassung vieler Expert*innen nach EU-Recht unzulässig, das Bundessozialgerichts hat dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt (siehe Beschluss vom 25.07.2024, B 8 AY 6/23 R, Plädoyer des Generalanwalts vom 23. Oktober 2025).Der Internationale Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz auch UN-Sozialpakt oder WSK-Pakt genannt (deutsche Abkürzung IPwskR, englische Abkürzung ICESCR), ist eines der beiden großen Menschenrechtsabkommen. Er wurde zusammen mit dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Deutschland hat den Pakt 1973 ratifiziert, seit 2023 sind durch das Fakultativprotokoll von 2008 auch individuelle Beschwerdeverfahren möglich.Die zentralen Menschenrechte aus dem Sozialpakt sind unter anderem das Menschenrecht auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Da diese Rechte laut Art. 2 Abs. 2 IPwskR ohne Diskriminierungen sicherzustellen sind, gelten sie unabhängig vom Aufenthaltsstatus auch für geflüchtete Menschen in Deutschland.

Flüchtlingsrat Thüringen