@helles_sachsen Super! Das Bild zeigt den notwendigen Abstand, denAutofahrer gem StVO einhalten MÜSSTEN. Das Überholen von Radlern ist nur dann erlaubt, wenn man mit dem Auto 1,5m Abstand halten kann.
Dafür müsste eine Straße mindestens 5m breit sein.
Ich hab deswegen hier von der Verkehrsbehörde die Auskunft bekommen: die Straße hätte so gar nicht gebaut werden dürfen. Diese Erkenntnis ist leider nix wert, denn die Autofahrer überholen trotzdem weiterhin mit weniger als 1,5 m Abstand.