Wenn Eltern nichtbehinderter Kinder im Nachteilsausgleich eine Bevorteilung des behinderten Kindes sehen
hier die Standard-Antwort
"Du kannst für Dein Kind den NTA auch bekommen, wenn Du die Behinderung für Dein Kind dazu nimmst."
Dann ist Ruhe.
Diesen Satz sollten nicht nur Eltern behinderter Kinder sofort parat haben, sondern auch jede Lehrkraft.