@Skakopp @Hechtvogel Rechtsfahrgebot... ja, aber NUR mit ausreichendem Abstand zum Seitenstreifen bzw parkenden Stehzeugen.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.htmlSchutzstreifen sollen Radfahrer schützen, bewirken aber (wie Radwege und Radfahrstreifen) oft genug das Gegenteil. Sie sollen von Radfahrern befahren werden, wenn sie breit genug dafür sind. Breit genug bedeutet vor allem, dass man auch auf ihnen nicht zu nahe am Fahrbahnrand fahren muss oder gar im Aufklappbereich der Türen abgestellter Fahrzeuge. Die Rechtsprechung schreibt zu Gehwegen ca. 70 bis 80 cm und zu parkenden Fahrzeugen mindestens einen ganzen Meter als Sicherheitsabstand vor. Können diese Abstände auf dem Schutzstreifen nicht eingehalten werden, sollte man links neben ihm fahren. Das Rechtsfahrgebot hat hauptsächlich den Schutz des Gegenverkehrs zur Absicht, nicht aber das Abdrängen von Fahrzeugen an den äußersten rechten Rand.