„Säuberungssache Edmund Heckler“: Angestaubte Täterdiskurse und ein Betriebsleiter als „Mitläufer“
Im August 1948 verkündete die Spruchkammer 9 des Staatskommissariats für die politische Säuberung im Land Württemberg-Hohenzollern das Urteil in der „Säuberungssache Edmund Heckler“: „Der Betroffene ist Mitläufer.“1 Heutzutage wirkt eine solche Einordnung historischer Akteurinnen und Akteure in starre Kategorien zwischen „Hauptschuldigen“, „Mitläufern“ und „Entlasteten“ aus der Zeit gefallen. In den letzten Jahrzehnten haben wir durch … „„Säuberungssache Edmund Heckler“: Angestaubte Täterdiskurse und ein Betriebsleiter als „Mitläufer““ weiterlesen
