@stephie_hamburg Danke für diese konstruktive Replik!
Ich gebe aber zu bedenken, das hier bereits der Prozess in Frankfurt anhängig ist. Und ob ein OLG sich an Auslegungen/„Anweisungen“ des Bundesamtes für Justiz hält( überhaupt halten muss ), wage ich stark zu bezweifeln, wenn die Rechtsverletzungen eindeutig sind. Da können sich Twitters Anwälte auf den lieben Gott berufen…
Und nein, ich gehöre nicht zu denjenigen, die meinen, Recht gilt nur für die „unteren 90%“…