Wirklich spannend was da Twitter's Anwälte über das Bundesamt für Justiz schreiben. Man habe ihnen zugesichert, dass sie sich der Konzern nicht an geltendes Recht halten müsse. Was #MarcoBuschmann dafür wohl im Gegenzug bekommen hat? Das stinkt jedenfalls ziemlich zum Himmel. #BuschmannRücktritt
Das BMJ hat diese Stilhaltevereinbarung tatsächlich zugegeben bezogen auf 3a und 3b
Interessant, dass da nicht öffentlich darüber informiert wurde, sondern erst nachdem Anwalt Jun den Schriftsatz der Twitter-Anwälte in die Hände bekam - v.a. vor dem Hintergrund, dass dem BMJ Beschwerden darüber schon vorlagen.
@stephie_hamburg …sich echauffieren, das Twitter sich nicht an geltendes Recht hält, aber gleichzeitig dem Bundesjustizminister haltlos und unbewiesen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit unterstellen…
Passt!
@Janni Falls die Aussagen der Anwälte von Twitter stimmen - das wäre natürlich die Vorraussetzung für meinen Post - wäre die Frage nach der Motivation, einen Konzern vor geltender Rechtslage zu schützen, natürlich zu stellen. Es wäre sehr naiv dies nicht zu tun.
Dies muss nicht Korruption im strafrechtlichen Sinn sein. Das will ich auch nicht unterstellen.
@stephie_hamburg Danke für diese konstruktive Replik!
Ich gebe aber zu bedenken, das hier bereits der Prozess in Frankfurt anhängig ist. Und ob ein OLG sich an Auslegungen/„Anweisungen“ des Bundesamtes für Justiz hält( überhaupt halten muss ), wage ich stark zu bezweifeln, wenn die Rechtsverletzungen eindeutig sind. Da können sich Twitters Anwälte auf den lieben Gott berufen…
Und nein, ich gehöre nicht zu denjenigen, die meinen, Recht gilt nur für die „unteren 90%“…
@Janni
Wenn ich Jun richtig verstanden habe, dann liegen dem BMJ als zuständiger Beschwerdestelle Beschwerden über Twitter vor, weil sie 3a & 3b des NetzDG missachten - das BMJ müsste also Schritte einleiten, laufen aber ins Leere, wenn Twitter tatsächlich diese Zusicherung erhalten hat.
Da ist es wirklich wichtig, dass da jetzt den juristische Weg beschritten wird.