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@Lucomo @guacamole ich vermute daher dass der Füllstand des von dir geschilderten Grabens nicht reine Gülle war sondern abfliesendes Wasser mit Gülleanteil. Aber dies macht die Sache trotzdem nicht richtig.

@Lucomo @guacamole leider keine Ahnung was passiert, bin kein Kontrolleur.

Und der geschilderte Fall scheint ein klarer Verstoß gegen die Düngeverordnung zu sein. Ich vermute §5, da die Böden aktuell (zumindest in meiner Region) nach wie vor mit Wasser gesättigt sind. Hier läuft in den Gräben auch das Wasser, und wenn dann z.B. 25m³ Gülle ausgebracht werden (=2,5l/m²) kann es passieren dass ein Teil Gülle durch das unter der Oberfläche abfließende Wasser mit abgeschwemmt wird. Daher das Verbot.

@Lucomo @guacamole ich denke dass es eher daran liegt dass die Böden durch den feuchten Winter noch stark mit Wasser gesättigt sind und die Gülle deshalb nicht so schnell/gut versickert.
Und der Wegfall der Stoffstrombilanz bedeutet auch nicht dass jeder Landwirt jetzt Narrenfreiheit hat. Die Düngeverordnung mit Höchstgrenzen usw greift nach wie vor und ist bindend. Auch lässt sich bei einer Betriebskontrolle die Stoffstrombilanz über Belege kontrollieren, die entweder vorhanden sind oder nicht

@Lucomo @guacamole der Durchmesser des Auslasses vom Fass ändert sich mit dem "Anbaugerät" (Prallverteiler oder Gestänge) nicht. Bei gleicher Arbeitsbreite, Schieberöffnung und Geschwindigkeit wird letztlich die selbe Menge Gülle ausgebracht.

Und bzgl Wegfall der Bilanz kann ich nur sagen dass ich dafür bin. Sie war in der aktuellen Form mehr bürokratische Schikane als nützlich. Wer Schummeln wollte konnte es trotzdem. Hier muss etwas anderes her.

@Lucomo @guacamole die bodennahe Ausbringung (Schleppschuh, Schleppschar usw) ist nach wie vor Vorgabe der Düngeverordnung und dient letztlich der Minimierung des Stickstoffverlustes bei der Ausbringung (weniger Stickstoff in der Luft = mehr im Boden). Das Ausbringungsverfahren hat jedoch keinen Einfluss auf die Menge die ausgebracht wird.
@stefanjahn @ct_3003_team das klappt über die app "Recognize" im NC App Store. Diese einfach I stallieren und die sagt dann was ggf noch nachinstalliert werden muss (je nach hardware). Klappt auch problemlos im Container.
@ct_3003_team habe vor ca 2-3 Jahren #nextcloud als add-on in #homeassistant OS auf einem Raspi4 installiert und seither nutze ich es als private Cloud um meine Mobilgeräte zu sichern und Daten mit anderen auszutauschen. Nutze auch Mail sowie die Fotoalben samt lokaler KI Gesichts-/Objekterkennung (dauert, aber funktioniert). Inzwischen habe ich ein Intel N150 Gerät als Homelab "server" und nutze es neben HA und NC auch als #jellyfin Server inkl transcoding (wofür der PI nicht geeignet war).
@heiseonline ...und das FBI hört mit 🙄.
@heiseonline sollte KI den Menschen nicht eigentlich Arbeit abnehmen? 🤔
@winfried @heiseonline oder echte Intelligenz