@Lucomo @guacamole leider keine Ahnung was passiert, bin kein Kontrolleur.
Und der geschilderte Fall scheint ein klarer Verstoß gegen die Düngeverordnung zu sein. Ich vermute §5, da die Böden aktuell (zumindest in meiner Region) nach wie vor mit Wasser gesättigt sind. Hier läuft in den Gräben auch das Wasser, und wenn dann z.B. 25m³ Gülle ausgebracht werden (=2,5l/m²) kann es passieren dass ein Teil Gülle durch das unter der Oberfläche abfließende Wasser mit abgeschwemmt wird. Daher das Verbot.
@Lucomo @guacamole der Durchmesser des Auslasses vom Fass ändert sich mit dem "Anbaugerät" (Prallverteiler oder Gestänge) nicht. Bei gleicher Arbeitsbreite, Schieberöffnung und Geschwindigkeit wird letztlich die selbe Menge Gülle ausgebracht.
Und bzgl Wegfall der Bilanz kann ich nur sagen dass ich dafür bin. Sie war in der aktuellen Form mehr bürokratische Schikane als nützlich. Wer Schummeln wollte konnte es trotzdem. Hier muss etwas anderes her.