Anthropic darf laut neuer Datenschutzrichtlinie unter Umständen Ausweis und Biometrie zur Alters- und Identitätsprüfung verlangen. Relevant für alle, die Claude im EU-/DACH-Kontext produktiv nutzen.

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Anthropic darf für die Nutzung von Claude künftig einen Ausweis verlangen

Anthropic darf „unter Umständen“ das Alter und die Identität der KI-Nutzer per Ausweis und Biometrie bestimmen. Das besagt deren aktuelle Datenschutzrichtlinie.

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