Misshandlung Älterer:
"Die meisten Misshandlungen verbleiben im Dunkelfeld und werden auch dann nicht zur Anzeige gebracht, wenn sie gravierend sind. Kaum juristisch zu ahnden sei vor allem subtile Gewalt und die Missachtung der Menschenwürde, so das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin. Dazu gehören missachtete Grundbedürfnisse, ignorierte Schmerzen, geistiges und seelisches Verkümmern, Mangelernährung, Dehydrierung oder körperliche Verwahrlosung.
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