Du kaufst ein Haus.
Betreten kannst du es nur mit Genehmigung des Verkäufers. Dazu musst du dich mit biometrischen Daten und Ausweis identifizieren.
Wenn du Möbel ins Haus stellen willst, musst du vorher den Verkäufer fragen. Nur vom Verkäufer zertifizierte Möbel sind erlaubt.
Der Verkäufer hängt jeden Tag Werbeplakate im Haus auf. Du darfst sie nicht abhängen.
Der Verkäufer kontrolliert jeden Tag deine Schränke und bietet dir Produkte zum Kauf an.
In diesem Beitrag geht es um moderne Computer.

ICh denke, es wäre mal eine gute Idee, den § 903 BGB neu zu fassen und klarzustellen, was ein Eigentümer darf.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

@skeptator

§ 903 BGB - Einzelnorm

@hallunke23 @skeptator inwiefern kommt der Paragraph 903 BGB bei der angegebenen Sachverhaltsdarstellung (die im Übrigen eine Analogie darstellt) zur Geltung? 🤔

Deine Subsumtion interessiert mich 🧐

Nun, wenn ich Eigentümer eines Computers bin, dann sollte mir doch das Recht zustehen, nach Belieben damit zu verfahren. D. h.: Neues Betriebssystem aufspielen, Software installieren etc. Big Tech soll dabei schön außen vor bleiben, die möchte ich nämlich von der EInwirkung auf meinen Comptuer ausschließen.

Falls der bisherige § 903 BGB das nicht hergibt, müsste der eben dahingehend geändert werden, dass Eigentum auch das Recht auf Rooting und Jailbreak umfasst.

@thomas_watercolor @skeptator

@hallunke23 @thomas_watercolor @skeptator na, rooting un jailbrake stehen ja jetzt schon als Alternative zu Verfügung, nur endet damit halt die Garantie des Herstellers.
So sehr ich Big Tech und Co hasse, aber als Entwickler und Hersteller kann ich verstehen, dass das verkaufte Gerät für die volle Gewährleistung innerhalb der vorgesehen Parameter betrieben werden muss... Sie können sich nicht vorstellen, was die Leute alles anstellen und den Schaden dann als Garantiefall geltend machen wollen.

@Blahster @hallunke23 @skeptator nun, ich kann beide Seiten nachvollziehen; die beschriebene Analogie ist treffend formuliert und meines Erachtens nicht übertrieben.

​Es gilt für den Gesetzgeber, einen Mittelweg zu finden, der analoge Einschränkungen (wie beim Aufstellen von Möbeln im eigenen Eigentum) verhindert.

​Es ist doch paradox: Man erwirbt z. B. ein Smartphone, bekommt Werbung angezeigt und kann diese kaum unterdrücken.

​Das ist inakzeptabel. ☝️😃

​Aber jetzt erstmal einen Kaffee 😉☕

@thomas_watercolor @hallunke23 @skeptator bei der aufgezwungenen Werbung bin ich zu 100% Ihrer Meinung.

Ja, es muss ein Mittelweg her. Das ist wie Überall ein Kompromiss.

@Blahster @hallunke23 @skeptator ich möchte betonen, dass proprietäre Software von diesen Regelungen unberührt bleiben muss.

Allerdings ungeachtet dessen bedarf es jedoch klarer gesetzlicher Vorgaben, die für Eigentümer von Smartphones & Computern vollständige Transparenz/Klarheit darüber schaffen, welche Daten erhoben & verarbeitet werden.

Dem Nutzer muss hierbei eine effektive Einflussnahme und Kontrollmöglichkeit eingeräumt werden; dem Hersteller darf insoweit nicht das letzte Wort haben.