Du kaufst ein Haus.
Betreten kannst du es nur mit Genehmigung des Verkäufers. Dazu musst du dich mit biometrischen Daten und Ausweis identifizieren.
Wenn du Möbel ins Haus stellen willst, musst du vorher den Verkäufer fragen. Nur vom Verkäufer zertifizierte Möbel sind erlaubt.
Der Verkäufer hängt jeden Tag Werbeplakate im Haus auf. Du darfst sie nicht abhängen.
Der Verkäufer kontrolliert jeden Tag deine Schränke und bietet dir Produkte zum Kauf an.
In diesem Beitrag geht es um moderne Computer.

ICh denke, es wäre mal eine gute Idee, den § 903 BGB neu zu fassen und klarzustellen, was ein Eigentümer darf.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

@skeptator

§ 903 BGB - Einzelnorm

@hallunke23 @skeptator inwiefern kommt der Paragraph 903 BGB bei der angegebenen Sachverhaltsdarstellung (die im Übrigen eine Analogie darstellt) zur Geltung? 🤔

Deine Subsumtion interessiert mich 🧐

Nun, wenn ich Eigentümer eines Computers bin, dann sollte mir doch das Recht zustehen, nach Belieben damit zu verfahren. D. h.: Neues Betriebssystem aufspielen, Software installieren etc. Big Tech soll dabei schön außen vor bleiben, die möchte ich nämlich von der EInwirkung auf meinen Comptuer ausschließen.

Falls der bisherige § 903 BGB das nicht hergibt, müsste der eben dahingehend geändert werden, dass Eigentum auch das Recht auf Rooting und Jailbreak umfasst.

@thomas_watercolor @skeptator

@hallunke23 @skeptator über Verordnungen wie das neue „Recht auf Reparatur“ und die Ökodesign-Richtlinien zwingt sie die Big-Tech bereits dazu, die Software-Fesseln zu lockern und Sperren abzubauen - ganz ohne das Sachenrecht im BGB anfassen zu müssen. ☝️😉

Die Thematik ist am Ende doch etwas komplexer und lässt sich nicht auf einen einzelnen Paragraphen im BGB reduzieren und benötigt Zeit zur Änderung.

Teil: 3/3