Du kaufst ein Haus.
Betreten kannst du es nur mit Genehmigung des Verkäufers. Dazu musst du dich mit biometrischen Daten und Ausweis identifizieren.
Wenn du Möbel ins Haus stellen willst, musst du vorher den Verkäufer fragen. Nur vom Verkäufer zertifizierte Möbel sind erlaubt.
Der Verkäufer hängt jeden Tag Werbeplakate im Haus auf. Du darfst sie nicht abhängen.
Der Verkäufer kontrolliert jeden Tag deine Schränke und bietet dir Produkte zum Kauf an.
In diesem Beitrag geht es um moderne Computer.

ICh denke, es wäre mal eine gute Idee, den § 903 BGB neu zu fassen und klarzustellen, was ein Eigentümer darf.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

@skeptator

§ 903 BGB - Einzelnorm

@hallunke23 @skeptator inwiefern kommt der Paragraph 903 BGB bei der angegebenen Sachverhaltsdarstellung (die im Übrigen eine Analogie darstellt) zur Geltung? 🤔

Deine Subsumtion interessiert mich 🧐

Nun, wenn ich Eigentümer eines Computers bin, dann sollte mir doch das Recht zustehen, nach Belieben damit zu verfahren. D. h.: Neues Betriebssystem aufspielen, Software installieren etc. Big Tech soll dabei schön außen vor bleiben, die möchte ich nämlich von der EInwirkung auf meinen Comptuer ausschließen.

Falls der bisherige § 903 BGB das nicht hergibt, müsste der eben dahingehend geändert werden, dass Eigentum auch das Recht auf Rooting und Jailbreak umfasst.

@thomas_watercolor @skeptator

@hallunke23 @skeptator deswegen fragte ich nach deiner Subsumtion. 😉 Das BGB ist schlicht das falsche Gesetzbuch für Software-Modifikationen, da hier das Urheberrecht (UrhG), das Vertragsrecht (AGB/Lizenzbedingungen) sowie die DSGVO die eigentlichen Hürden darstellen.
Die EU löst das Problem gerade von einer ganz anderen Seite.

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