Du kaufst ein Haus.
Betreten kannst du es nur mit Genehmigung des Verkäufers. Dazu musst du dich mit biometrischen Daten und Ausweis identifizieren.
Wenn du Möbel ins Haus stellen willst, musst du vorher den Verkäufer fragen. Nur vom Verkäufer zertifizierte Möbel sind erlaubt.
Der Verkäufer hängt jeden Tag Werbeplakate im Haus auf. Du darfst sie nicht abhängen.
Der Verkäufer kontrolliert jeden Tag deine Schränke und bietet dir Produkte zum Kauf an.
In diesem Beitrag geht es um moderne Computer.

ICh denke, es wäre mal eine gute Idee, den § 903 BGB neu zu fassen und klarzustellen, was ein Eigentümer darf.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

@skeptator

§ 903 BGB - Einzelnorm

@hallunke23 @skeptator inwiefern kommt der Paragraph 903 BGB bei der angegebenen Sachverhaltsdarstellung (die im Übrigen eine Analogie darstellt) zur Geltung? 🤔

Deine Subsumtion interessiert mich 🧐

Nun, wenn ich Eigentümer eines Computers bin, dann sollte mir doch das Recht zustehen, nach Belieben damit zu verfahren. D. h.: Neues Betriebssystem aufspielen, Software installieren etc. Big Tech soll dabei schön außen vor bleiben, die möchte ich nämlich von der EInwirkung auf meinen Comptuer ausschließen.

Falls der bisherige § 903 BGB das nicht hergibt, müsste der eben dahingehend geändert werden, dass Eigentum auch das Recht auf Rooting und Jailbreak umfasst.

@thomas_watercolor @skeptator

@hallunke23 @skeptator vom Grundgedanken her bin ich absolut bei Dir: Wir brauchen ein echtes Recht auf Modifikation und Reparatur (auch für Software). Aber eine Änderung von § 903 BGB hilft da nicht weiter. Das BGB regelt nur das Eigentum an der physischen Materie. Das Problem sind die Software-Lizenzen und das Urheberrecht (UrhG/EU-Richtlinien). Solange Big-Tech die Softwarehoheit mit dem Urheberrecht behält, hebelt das dein Sacheigentum bei elektronischen Geräten leider aus.

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