Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt: Motorisierter Durchgangsverkehr mag lästig sein, es gibt aber für Einzelpersonen kein Recht, die Verwaltung auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs zu verklagen.
Wir bleiben am Thema dran. Auch wenn der rechliche Weg erstmal scheint ist, bleibt es dem Bezirksamt unbenommen, endlich Schritte zum Schutz der Anwohner*innen einzuleiten!
#Kiezblocks #Verkehrsberuhigung #Waldseeviertel
https://changing-cities.org/verkehrsberuhigung-vor-gericht/
Wir bleiben am Thema dran. Auch wenn der rechliche Weg erstmal scheint ist, bleibt es dem Bezirksamt unbenommen, endlich Schritte zum Schutz der Anwohner*innen einzuleiten!
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