Nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein #Medizinregistergesetz soll den bisher auf Einwilligungsbasis operierenden Medizinregistern eine gesetzliche Grundlage gegeben werden und die gespeicherten #Gesundheitsdaten der #Sekundärnutzung zugeführt werden. Das Netzwerk Datenschutzexpertise offenbart starke datenschutzrechtliche Defizite, insbesondere hinsichtlich der
Betroffenentransparenz und des Verfahrens der Datennutzung, macht
Verbesserungsvorschläge.
Weiterlesen:
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/sekundaernutzung-von-gesundheitsdaten
Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten | Netzwerk Datenschutzexpertise