Konkretisierung für #KRITIS-DachG: Das BMI hat den Referentenentwurf für die neue Kritisverordnung vorgelegt, mit dem es die Vorgaben des seit März 2026 geltenden KRITIS-Dachgesetzes operationalisiert.
Die KRITIS-VO definiert künftig den Adressatenkreis der Betreiber kritischer Anlagen sowohl für die physische Resilienz nach dem KRITIS-Dachgesetz als auch für die IT-Sicherheitspflichten nach dem BSIG, was den Anwendungsbereich von CER und NIS2 systematisch konsolidiert:
https://intrapol.org/wp-content/uploads/2026/05/RefE-KRITIS-VO-5-2026.pdf
