Schon gehört? Wer in NRW neu baut oder ein Dach saniert, muss seit Anfang dieses Jahres Photovoltaik installieren. Ausnahmen: Weniger als 50 m² Nutzfläche, Installation technisch nicht möglich, andere öffentlich-rechtliche Pflichten (z. B. Denkmalschutz) oder wenn die Installation einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, z. B. Amortisationszeit länger als 25 Jahre.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/120112

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Solarpflicht in NRW: Wann Photovoltaik aufs Dach muss | Verbraucherzentrale NRW

Dächer müssen nach einer grundlegenden Sanierung seit Anfang 2026 in NRW mit Photovoltaik ausgestattet werden. Was die Solarpflicht beinhaltet und welche Ausnahmen es gibt.

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@verbraucherzentrale_nrw müsste auch für Mietshäuser gelten. Wohne in einer Strasse deren Dächer ideal zu Sonne stehn. Volle Sonneneinstrahlung, keine Schatenwerfendes Objekt. Alles Mietshäuser. Klar, nicht jeder private Vermieter kann sich das leisten. Aber in Zusammenarbeit mit den Stromanbietern die vieleicht die Dachfläche vom Vermieter anmietet, wäre es machbar.
Wenn das Dach saniert wird, gilt die Photovoltaik-Pflicht grundsätzlich auch für Häuser mit vermieteten Wohnungen. Mitwohnungen können ja jetzt schon mit Steckersolar die Sonnenenergie nutzen. Wir haben auch dazu einige Infos: https://www.verbraucherzentrale.nrw/einfach-solarstrom-nutzen-mit-photovoltaikanlage-oder-steckersolargeraet-99947
Einfach Solarstrom nutzen - mit Photovoltaikanlage oder Steckersolar-Gerät | Verbraucherzentrale NRW

Eigenen Strom erzeugen, der Umwelt etwas Gutes tun und gleichzeitig Geld sparen - das geht mit Solarstrom. Mit Eigenheim kann eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach viele Vorzüge bieten. Aber auch in einer Mietwohnung können Sie mit einem Steckersolar-Gerät auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse klimafreundliche Solarenergie produzieren.

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