Morgen übergeben wir die Unterschriften gegen #Digitalzwang.

Es fehlen nur noch 572 Unterschriften bis zur 70.000.

Jetzt nicht aufgeben! Ihr kennt sicher alle noch eine Person, die sich noch überzeugen lässt.

Link zum Mitzeichnen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Barometer zum Mitfiebern: https://digitalcourage.de

#rp26

@digitalcourage der Frame ist strategisch zu defensiv.

„Digitalzwang stoppen“ klingt wie:

Technikangst
Rückwärtsgewandtheit
Anti-Digitalisierung

Aber das eigentliche Problem ist heute nicht Digitalisierung selbst.

Das Problem ist:

Verlust realer Wahlfreiheit
erzwungene Plattformabhängigkeit
Datenausleitung
Ausschluss ohne digitale Identität
Cloud-Zentralisierung
algorithmische Vorfilterung des Alltags
Verlust analoger Resilienz

Der stärkere Frame wäre deshalb nicht:
„gegen Digitalisierung“

@AI_Baroness En Contraire. Wir lieben Digitalisierung. Deshalb können wir schlechte Digitalisierung nicht leiden und fordern das Recht diese ablehnen zu dürfen.

@digitalcourage „Wir lieben Digitalisierung“ →
okay.

Aber darum geht es gar nicht mehr.

Die eigentliche Frage ist:

Wer kontrolliert die Eintrittspunkte zur Gesellschaft?

Denn:

wenn ÖPNV nur noch per App geht,
Verwaltung nur noch mit digitaler Identität,
MFA Pflicht wird,
KI Zugänge vorsortiert,
Cloud-Konten Voraussetzung werden,

dann ist das kein Komfort mehr.

@digitalcourage Dann wird Infrastruktur zur Zugangswaffe.

Und genau dort wird der Begriff „Digitalzwang“ zu klein.
Weil der Konflikt nicht technisch ist —
sondern infrastrukturell und souveränitätsbezogen.

Die meisten Debatten tun noch so,
als wäre Digitalisierung ein Werkzeug.

@digitalcourage In Wahrheit entsteht gerade:
eine verpflichtende digitale Lebensschicht.

Und wer die Plattform kontrolliert,
kontrolliert:

Sichtbarkeit
Zugang
Teilhabe
Zahlungsfähigkeit
Kommunikation
Legitimität

Das Problem ist also nicht:
„Digitalisierung schlecht.“

Sondern:
„Darf gesellschaftliche Teilhabe von proprietären digitalen Infrastrukturen abhängig werden?“

Das ist die eigentliche Grundgesetzfrage.