Ein weiteres Mal hat der Magistrat der #StadtFrankfurt dem #OBR6 erklärt, dass "die Deckung eines gefühlten oder tatsächlichen Bedarfs zum regelmäßigen Abstellen privater Kraftfahrzeuge am Wohnort" kein "Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge" ist. 😁

Ob der #OBR6 es mal bald begreift, dass es kein Anrecht auf einen Kfz-Parkplatz im öffentlichen Raum gibt?

https://www.stvv.frankfurt.de/download/ST_857_2026.pdf

@FFMRadlerin …und dass der OBR bei verkehrsrechtlichen Anordnungen kein Mitspracherecht hat?
@fahrradfalko @FFMRadlerin Bundesrecht, Vollzug nach landesgesetzlicher Weisung, keine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, diesdas.