„Das BMJV erarbeitet derzeit eine gesetzliche Klarstellung, dass die Daten der elektronischen Patientenakte ausdrücklich dem #Beschlagnahmeschutz nach der Strafprozessordnung unterliegen. Ein konkreter Regelungsvorschlag soll zeitnah vorgelegt werden.“
https://www.heise.de/news/Nach-Kritik-Justizministerium-plant-Schutz-der-ePA-vor-Beschlagnahme-11298569.html#
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Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte soll kommen

Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen zukünftig unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung fallen.

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