Im geänderten #Heizungsgesetz sollen künftig immer noch klimaschädliche #Gasheizungen 🔥 eingebaut werden dürfen, wenn sie eine #Biotreppe erfüllen. Sie müssen einen steigenden Anteil grüner Gase zukaufen, die sehr teuer sind. Bis 2035 sollen Vermieter:innen die Hälfte der Kosten tragen. Die extremen Kostensteigerungen ab 2040 📈 gehen aber nur zulasten der Mieter:innen. Frust und Verbitterung sind vorprogrammiert. 😠 Was hat sich die Regierung dabei gedacht? 🤔

@VQuaschning Kann jemand bitte 5a CO2KostAufG zietieren. Ich finde nur:

§ 5a CO2KostAufG-E bestimmt, dass in Bestandsgebäuden die Mehrkosten für biogene Brennstoffanteile ab dem 1.1.2029 grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Wie aus dem BFW-Überblick hervorgeht, gilt die Kostenverteilung bis zu einem Bio‑Anteil von maximal 30 Prozent, die Mehrkosten oberhalb der Grenze würde danach vollständig der Vermieter tragen.

@VQuaschning
§ 5a CO2KostAufG-E ordnet an, dass ab dem 1.1.2028 die Netzentgelte für Erdgas und die CO2‑Kosten unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes pauschal hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.