Von #WAVRecherchekollektiv @[email protected]

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Das #Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Prüfberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (#EFK) zur #Politikfinanzierung fallen unter das #Öffentlichkeitsgesetz.

Zwei Jahre haben der #Beobachter und das #WAV #Recherchekollektiv darum gekämpft.

Seit Ende 2023 müssen Parteien und Komitees ihre Grossspender:innen offenlegen. Die EFK prüft die Angaben, kann Korrekturen aber nur empfehlen. Es kann ...

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... also sein, dass Falschangaben im Register stehen, ohne dass die #Öffentlichkeit davon erfährt.

Daher verlangten wir mit dem #Beobachter Einsicht in die Prüfberichte – gleichzeitig mit dem früheren #EFK-Direktor #MichelHuissoud. Die EFK verweigerte die Herausgabe, darum musste das #Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Und es widerspricht der EFK in allen Punkten. Die Berichte fallen unter das #BGÖ. Die EFK muss nur noch Ausnahmen prüfen.

#Transparenz nützt nur, wenn man den ...

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Geheime Parteispenden? Dieses Urteil sorgt für Transparenz!

Der Beobachter gewinnt - zusammen mit dem WAV-Recherchekollektiv und Michel Huissoud - vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Eidgenössische Finanzkontrolle

Beobachter