In Abiturgutachten wird in #nds von der Verwendung notenäquivalenter Worte in Randbemerkungen abgeraten - z.B. "Der Sachverhalt wird gut dargestellt".
Gleichzeitig kursieren Listen mit alternativen Formulierungen, die für bestimmte Notenbereiche empfohlen werden.
Wenn ich Jurist und klagefreudig wäre, besorgte ich mir dann halt diese Listen und begönne zu "zählen" - wie halt bei den Notenbezeichnungen.
(Ich bin einfach zu doof, um die Genialität dieser Moves zu begreifen.)