Mit der jüngsten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) – Zustimmung im Bundesrat am 8. Mai – haben alle Kommunen die Möglichkeit, Scan-Fahrzeuge für die Parkraumkontrolle zu nutzen.

Das steigert die Effizienz, entlastet die Verwaltung, erleichtert die Parkplatzsuche und erhöht die Verkehrssicherheit.

Wir zeigen in einem Leitfaden, welche Schritte wichtig sind – von der Vorbereitung bis zum Regelbetrieb.

Zum Leitfaden: https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/digital-unterstuetzte-parkraumkontrolle-von-der-vorbereitung-zum-regelbetrieb

#Verkehrswende
Foto: VM | Leif Piechowski

@agoraverkehr geben die Auskunft über freie Parkplätze oder soll auch automatisch der Abschleppdienst gerufen werden? Verstehe nicht wie das die Parkplatzsuche erleichtert…
@steiner Mehr Kontrollen führen dazu, dass sich Parkverstöße - z. B. das Überschreiten der Parkdauer, das Parken ohne gültigen Parkschein oder in zweiter Reihe - weniger „lohnen“. Andere Parkplätze werden attraktiver - etwa in einer Tiefgarage, eine Straße weiter oder auf dem eigenen Grundstück. Gebiete mit hoher Parknachfrage und funktionierenden Kontrollen haben daher in der Regel mehr freie Parkplätze im Straßenraum. Somit nimmt auch der Parksuchverkehr ab.
@agoraverkehr bin mal gespannt ob das wirklich der Fall sein wird. Bei uns ist es aktuell so, dass viele sagen „selbst wenn ich täglich erwischt werde ist es mir die Zeit und den Stress der Suche nicht wert woanders zu parken“ und das merkt man auch und ja, unser „hotspot“ ist beim Amt bekannt und wird eigentlich täglich zur kassenaufbesserung besucht.
@steiner @agoraverkehr sagt sich leicht, wenn man denkt es gibt auch bei Widerholung immer nur den Regelsatz.
Wenn die Bußgeldstelle richtig arbeitet, steigen die Bußgelder bei Widerholung und bei >10 gleichen Verstößen innerhalb eines Jahres, bejahen Gerichte auch die Anordnung von MPUs
@asltf @steiner @agoraverkehr leider kann man bei "Wiederholung", was laut BKatV §3(4a) wohl unter "Vorsatz" fällt, erst dann das Bußgeld verdoppeln, wenn es über 55€ ist.
Die "normalen" Parkverstöße fallen da meist nicht drunter, leider. 😕
Zitat: "Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln."
@X_tof @asltf @steiner @agoraverkehr
Für mehr Parkraumüberwachung und Umsetzungen, aber diese staatlichen Scan-Fahrzeuge gefallen mir nicht. Es gibt schon so viel automatisierte Überwachung und mit #Dobrindt einen ausgesprochen rücksichtslosen und gesetzesuntreuen #Innenmisister dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es zur Zweckentfremdung kommt. Anfangen wird es mit sowas wie "Vermisstensuche" und dann "Illegale Ausländersuche mit biometrischen Gesichtsscans"
@X_tof @asltf @steiner @agoraverkehr
Danke für die Grafik @agoraverkehr Dort steht es kann ein Hashverfahren genutzt werden. Wo käme das zum Einsatz und steht das schon fest?
Die Frage ist, auf welchen Servern die Daten dann liegen. Mein Tipp: Zu 95% bei #Microsoft #O365 was nicht gut wäre.