❓Lokalen Strom über das öffentliche #Stromnetz teilen: Wie können Verteilnetzbetreiber #EnergySharing ermöglichen?

Tim Lindemann aus dem #ForumEnShare Projektbeirat sieht noch Klärungsbedarf:

„Der § 42c EnWG setzt zwar den rechtlichen Rahmen. Die operativen Details, insbesondere die standardisierten Prozesse für die Marktkommunikation zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten (z. B. Datenaustauschformate, Bilanzierungsregeln), stehen allerdings noch aus."
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„Bei der Abwicklung der Netznutzung sollte nicht von dem bisherigen 1:1-Verhältnis zwischen Marktlokation, Netznutzer und Abrechnung des gemessenen Stromverbrauchs abgewichen werden, um Energy Sharing weitestgehend über die Marktkommunikation abbilden zu können.“

Zum Projekt: https://future-energy-lab.de/projects/forum-enshare/
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