Reine Spekulation! Aber ich sage dennoch voraus: wir werden in den kommenden Wochen ein Urteil aus Karlsruhe bekommen, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Ich vermute die Begründung wird (auch) sein, dass sie von Reichen so leicht weggestaltet werden kann, nicht aber von den Nicht-ganz- so-reichen (Art. 3GG).

Was denkt ihr, wird danach passieren? #taxwealthnotwork

➡️ Die Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig, also werden wir…

verfassungsgemäß machen
6%
bis auf weiteres nicht mehr erheben
41.9%
eine Scheinlösung präsentieren, die nichts ändert
52.1%
Poll ended at .
@AwetTesfaiesus Frage am Rande: wie sieht denn die klage aus, wenn GG3 im Urteil erwartet wird?
@lobingera wie meinst du?
@AwetTesfaiesus mich interessiert, wo die Ungleichbehandlung hier auftaucht - ich kenne Verwandtschaftsverhältnis und die teilung in privat und Betriebsvermögen

@lobingera also, das weiß ich natürlich noch nicht, aber wenn du mich fragst, ist es zu einfach, mit entsprechend viel Basisvermögen das zu vererbende Vermögen so zu strukturieren, dass Erbschaftssteuer einfach gar nichts anfällt.

Hier im Fediverse wollen das alle immer nicht glauben, aber es ist wirklich juristisch nicht wahnsinnig komplex.

Das geht aber nicht, wenn das Einzelkind ungeplant ein Haus in Stuttgart erbt, dessen Wert knapp über der Freigrenze liegt.

@AwetTesfaiesus merci. Wir werden sehen.

(Einen Fall von Kind erbt Haus und Finanzierung der Steuer schwierig, weil kind noch in Ausbildung, haben wir zz im Bekanntenkreis)

@lobingera
Ich dachte, die Steuer kann auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden?
@AwetTesfaiesus

@lobingera

@AwetTesfaiesus

wenn's jetzt halt ne ganze Firma wäre, sagt man, man sei bedürftig (Verschonungsbedarfsprüfung“ bei der Erbschaftsteuer (§ 28a ErbStG)) weil man die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann und kriegt sie dann erlassen. Aber da gibt's noch was mit 26 Millionen.

@echopapa @lobingera das ist eigentlich gerade der Punkt: ob es nur ein NaturalVermögen ist oder Betriebsvermögen ist ja gerade eine Frage der Gestaltung.