Gestern eine Stunde Komplettausfall Glasfasernetz. Website des Anbieters auch down und Telefonsuppert eh im Wochenende, deshalb Störungsmeldung nicht möglich.

Heute.

Ich:
melde nachträglich die Störung

Anbieter: "Ja, aber das haben wir doch behoben, was wollen Sie denn noch?"

Ich: "Laut §23 Absatz 2 Ihrer AGB bin ich dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Störungen mitzuteilen. Das war gestern nicht möglich, daher hole ich es jetzt nach."

Anbieter: "Ja aber das macht doch eigentlich niemand."

Ich: "Warum steht es dann in Ihren AGB?"

Anbieter: "..."

@daswarkeinhuhn

Allein die Vorstellung, gegen § 23 Absatz 2 der AGB verstoßen zu haben ist unvorstellbar. 😲