Kompost und Grünabfallsammlung statt nicht erlaubter Lagerfeuer
#Potsdam - Zum Beginn der Gartensaison informiert die Landeshauptstadt darüber, dass Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, sowie Laub, Baumaterialien und sonstige Abfälle nicht verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen von Gartenabfällen belästigt nicht nur Nachbarn, schädigt die Gesundheit und beeinträchtigt die Luftqualität sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für das Abbrennen von…
