#IFG Anfrage zu #Palantir in BaWü: https://fragdenstaat.de/a/367771

Wenn ihr wollt, dass das noch mehr Gewicht bekommt, könnt ihr der Anfrage folgen (unter „Warte auf Antwort“ gibt es ein Feld).

#BadenWurttemberg

IFG-Anfrage: Entscheidungsgrundlagen, Alternativprüfung, Bias-Vorsorge und digitale Souveränität bei der geplanten Einführung von Palantir „Gotham"

Zugang zu folgenden Unterlagen und Informationen betreffend die geplante Einführung der Analyseplattform auf Basis von Palantir „Gotham" bei der Polizei Baden-Württemberg. 1. Entscheidungsgrundlage und Alternativprüfung a) Bitte ich um Herausgabe aller Dokumente, die dem Beschluss zur Einführung von Palantir „Gotham" zugrunde lagen — insbesondere Machbarkeitsstudien, Bedarfsanalysen und Vergabeunterlagen. b) Das Innenministerium hat erklärt, dass nach seinem Kenntnisstand derzeit keine gleichwertige europäische oder deutsche Software auf dem Markt verfügbar sei. Ich bitte um Herausgabe der Marktanalyse oder Marktsichtung, die dieser Einschätzung zugrunde liegt, einschließlich: des Datums der Erstellung; der geprüften Anbieter; der Kriterien, nach denen „Gleichwertigkeit" mit Palantir Gotham bewertet wurde; sowie der Stellen oder Personen, die diese Prüfung durchgeführt haben, einschließlich etwaiger externer Gutachter. c) Wurde vor der Entscheidung zur Nutzung des bayerischen Rahmenvertrags mit Palantir ein eigenständiges Vergabe- oder Ausschreibungsverfahren durch das Land Baden-Württemberg durchgeführt? Falls nein: aus welchem Grund wurde auf eine eigene Ausschreibung verzichtet, obwohl das Innenministerium eine europäische Lösung als erklärtes Ziel benennt? d) Wurde die Möglichkeit einer europäischen oder Open-Source-basierten Lösung formal geprüft? Falls ja, bitte ich um Herausgabe der entsprechenden Unterlagen; falls nein, bitte ich um Auskunft, warum eine solche Prüfung unterblieben ist. 2. Verfassungskonformität der Rechtsgrundlage Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass die erforderliche Rechtsgrundlage im Polizeigesetz Baden-Württemberg „unabhängig von der später eingesetzten Software" erarbeitet werde. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) detaillierte Anforderungen an gesetzliche Grundlagen für automatisierte Datenanalyse aufgestellt — insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Eingriffsschwellen und Kontrollmechanismen, die auf die technischen Eigenschaften der konkreten Software Bezug nehmen. a) Wie stellt das Innenministerium sicher, dass eine softwareunabhängig erarbeitete Rechtsgrundlage diesen Anforderungen genügt? Ich bitte um Herausgabe etwaiger interner Vermerke, Gutachten oder Stellungnahmen des Landesjustizministeriums oder des Staatsministeriums zu dieser Frage. b) Wurden Erfahrungsberichte oder rechtliche Bewertungen aus den Bundesländern Bayern, Hessen oder NRW — insbesondere im Hinblick auf dort ergangene Verfassungsbeschwerden — bei der Einführungsplanung berücksichtigt? Falls ja, bitte ich um Herausgabe der entsprechenden Unterlagen. 3. Bias-Vorsorge und Diskriminierungsschutz a) Existieren im Rahmen der Einführungsplanung Konzepte oder Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass der Einsatz der Software nicht zu einer überproportionalen Erfassung von Personengruppen aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Wohnort oder sozioökonomischem Status führt? b) Ist vor oder nach der Inbetriebnahme eine unabhängige Prüfung des Algorithmus auf diskriminierende Muster (Bias-Audit) geplant? Falls ja: durch wen, nach welchen Standards und mit welchen Konsequenzen bei Feststellung von Bias? Falls nein: aus welchem Grund ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen? c) Liegen dem Innenministerium Berichte oder Erkenntnisse aus Bayern, Hessen oder NRW vor, die diskriminierende Auswirkungen des Einsatzes von Palantir-Software dokumentieren oder untersuchen? Falls ja, bitte ich um Herausgabe dieser Unterlagen. 4. Verbindlichkeit des Umstiegsziels und digitale Souveränität Das Innenministerium hat erklärt, bei Verfügbarkeit einer gleichwertigen europäischen oder deutschen Alternative auf diese umsteigen zu wollen. a) Existiert ein institutionalisierter Prozess oder ein konkreter Zeitplan für diese Marktbeobachtung? Welche Stelle entscheidet verbindlich darüber, ob eine Alternative als „gleichwertig" gilt, und nach welchen messbaren Kriterien? b) Ist eine maximale Vertragslaufzeit oder eine Ausstiegsklausel im Vertrag mit Palantir verankert, die einen Wechsel ermöglicht? Falls ja, bitte ich um Herausgabe der entsprechenden Vertragspassagen. c) Existiert eine Risikoanalyse zur Abhängigkeit von Palantir als US-amerikanischem Anbieter — insbesondere im Hinblick auf den CLOUD Act, geopolitische Risiken und die erklärte Zielsetzung digitaler Souveränität der Bundesregierung und des Landes? Falls ja, bitte ich um Herausgabe dieser Analyse. d) Welche Exit-Strategie ist vertraglich oder planerisch vorgesehen, falls der Vertrag mit Palantir beendet wird — insbesondere hinsichtlich Datenlöschung, Datenmigration und Weiterbetrieb?