Armut ist kein Verbrechen: Niedersachsens Justizministerium mangelt es an politischer Fantasie!
Hannover, den 09. April 2026 â Zur Ablehnung der Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens durch das niedersĂ€chsische Justizministerium erklĂ€rt Erik Uden, Mitglied im Landesvorstand von Die Linke Niedersachsen:
âDie Reaktion des niedersĂ€chsischen Justizministeriums auf den Vorschlag zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist ein Armutszeugnis fĂŒr die politische Vorstellungskraft in unserem Land. Anstatt veraltete und sozial ungerechte Strafparagrafen aus der NS-Zeit endlich zu ĂŒberwinden, flĂŒchtet sich das Ministerium in juristische Nebelkerzen.
Das Argument, die Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit wĂŒrde durch eine mögliche âErzwingungshaftâ alles nur schlimmer machen, ist nicht nur kreativlos, sondern faktisch irrefĂŒhrend. Werfen wir einen Blick auf die RealitĂ€t, so birgt das Degradieren des Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit die Ănderung das Menschen weitaus kĂŒrzere Zeit in Haft verbringen mĂŒssen und sich die LĂ€nge der Haft nicht explosiv bei wiederholten Delikten erhöht. Es wĂ€re möglich die Erzwingungshaft abzubedingen fĂŒr FĂ€lle in denen BuĂgelder aufgrund vom Fahren ohne Ticket auferlegt wurden. Auf solche konstruktiven ErgĂ€nzungen sollten wir setzen, anstelle den Vorschlag pauschal wegen Formalia abzulehnen!
Bisher gibt es keinerlei Belege dafĂŒr, dass StrafantrĂ€ge gegen FahrgĂ€ste ohne Ticket eine abschreckende Wirkung haben, ganz im Gegenteil: Das Beispiel der Kölner Verkehrsbetriebe zeigt, dass die Zahl der Schwarzfahrenden sogar gesunken ist, seitdem auf Anzeigen verzichtet wird. Die ĂSTRA sollte aufhören StrafantrĂ€ge zu stellen und diese Falschbehauptungen in den Medien zu verbreiten.
Das Falschparken ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Es ist an der Zeit, dass das Schwarzfahren mindestens genau so nett behandelt wird, vor allem da es politische Antworten auf unsere Probleme braucht, keine hĂ€rtere Bestrafung von Armut.â
Im Detail erklĂ€rt kritisiere Ich die Ablehnung des Landesjustizministeriums aus folgenden GrĂŒnden:
Das Ministerium behauptet, die Erzwingungshaft sei schlimmer, weil das BuĂgeld bestehen bleibt. Dabei wird verschwiegen: Ersatzfreiheitsstrafen bei Straftaten sind in der Praxis oft drastisch lĂ€nger. WĂ€hrend eine Erzwingungshaft bei Ordnungswidrigkeiten meist nur wenige Tage umfasst, sitzen Menschen wegen âErschleichens von Leistungenâ heute im Schnitt 15, 30 oder gar 60 Tage ein â und das oft schon beim ersten oder zweiten Mal, da sich TagessĂ€tze summieren.
Das jetzige System produziert Haftkarrieren aus Armut. Wer die Ordnungswidrigkeit ablehnt, entscheidet sich aktiv dafĂŒr, Menschen fĂŒr lĂ€ngere ZeitrĂ€ume wegzusperren. Wenn das Ministerium die Erzwingungshaft wirklich fĂŒrchtet, stĂŒnde es ihm frei, fĂŒr diesen Bereich Sonderregelungen vorzuschlagen oder die Haft ganz abzubedingen. Das wĂ€re mutige Politik, das Beibehalten des Status Quo ist lediglich die Verwaltung von Elend.
Die Sorge, ohne Strafrecht wĂŒrde die Zahl der Schwarzfahrer explodieren, ist ein konservatives MĂ€rchen welches der klassischen Rhetorik von GefĂ€ngnissen zur Abschreckung und nicht Rehabilitation und Hilfe folgt. Ein Blick nach Köln zeigt das Gegenteil: Seit die KVB dort konsequent auf Strafanzeigen verzichtet, ist die Quote der FahrgĂ€ste ohne gĂŒltiges Ticket sogar von 2,5 % auf unter 2 % gesunken. Die Kölner Verkehrsbetriebe bestĂ€tigen schwarz auf weiĂ: Ein Verzicht auf staatliche Repression fĂŒhrt nicht zu mehr RegelverstöĂen. Daran sollte sich auch die ĂSTRA ein Beispiel nehmen, welche allein 2024 um die 424 StrafantrĂ€ge gestellt hat. Die ErklĂ€rung des ĂSTRA-Sprechers Heiko Rehberg âStrafantrĂ€ge hĂ€tten eine abschreckende Wirkungâ lĂ€sst sich statistisch nicht nachweisen und stimmt nicht. Menschen fahren ohne Ticket weil sie von Armut betroffen sind, und solange wir daran nichts Ă€ndern wird auch die Quote an Schwarzfahrenden nicht sinken.