„Im #Grundgesetz, Artikel 4, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum #Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.““
„Aber auch alle anderen, bis unter 60-jährigen, können jederzeit verweigern. Wenn der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit den Spannungs- oder Verteidigungsfall ausruft, könnte die Bundeswehr schließlich alle 18- bis 60-jährigen Männer einziehen.“
Das sind ja noch zwei Jahre. Ich sollte wohl doch noch verweigern.


