📌 Polizeibericht genügt nicht
Das OLG Braunschweig: Ein Polizeibericht darf ohne Zustimmung nicht einfach vorgelesen werden, wenn der Beamte das Geschehen selbst beobachtet hat. Für Betroffene heißt das: Der Polizist muss meist persönlich aussagen. #Bußgeld #Recht #OLGBraunschweig #Strafrecht
