Wer ohne Fahrschein U-Bahn oder Bus fährt, gefährdet niemanden. Wer mit dem Auto auf dem Radweg hält, um "nur mal eben Brötchen zu holen" nimmt Tote in Kauf. Statt Schwarzfahrer Radwegparker* in den Knast zu sperren, wäre ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit.

*) und Gehwegparker usw.

Es gibt durchaus Vergehen, die nicht zu Personengefährdungen führen und richtigerweise strafbewährt sind (Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Strafvereitelung etc.). Insofern ist die Logik von @sixtus abwegig.
Die Frage ist doch die: kann der Staat ein Ordnungsgeld zwangsweise eintreiben? Ich denke, das geht nur in wenigen Fällen und dann wären die zahlenden Kunden die Dummen. Die Tarife würde dann steigen für die, die zahlen 🤔
@geraldschreyer @sixtus
Warum muss eine Öpnv Bude anders gestellt werden wie ein x beliebiger Gläubiger auch z.b. EVUs können säumige Zahler nur auf eigene Rechnung ins Loch werfen,was bestimmt nicht auf Zustimmung des Finanzgewaltigen trifft.

@osterhase @sixtus

Die Anteilseigner, die hinter den ÖPNV-Firmen stecken sind in den wenigsten Fällen Privatunternehmen. In der Metropolregion Rhein-Neckar (RNV) beispielsweise sind dies die Landkreise und die kreisfreie Städte. Um ein anderes Beispiel zu geben: in Berlin sind dies die Länder Berlin und Brandenburg
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsverbund_Berlin-Brandenburg

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg – Wikipedia

@geraldschreyer @sixtus
EVUs sind in der Regel auch der Kommune und bringen dort die Kohle die der ÖPNV nicht erwirtschaftet(macht ja auch Sinn)
@osterhase @sixtus
..und auch hier wäre ich dafür, dass die Erschleichung von Leistungen (z.B. Manipulation des Gaszählers, Überbrücken des Stromzählers) ein strafbewährtes Delikt ist und bleibt. Und das unabhängig davon, ob der EVU gemeinnützig ist oder nicht (es gibt für beides Fälle).
@geraldschreyer @sixtus
Das ist schon so,allerdings sind für solche Werktätigen uneinbringliche Forderungen uneinbringlich&fertig,für Haftstrafen & der brimbamborium drum rum in Vorleistung zu gehen ist Quatsch,30 Jahre könnte man ihm ja hinterherlaufen,oder die Forderung verkaufen.

@geraldschreyer @osterhase @sixtus die Kommunen sind aber auch die Betreiber der öffentlichen Parkplätze - und damit die Geschädigten beim Schwarzparken.

Ich sehe wirklich keinerlei haltbares Argument, Begörderungserschleichung und Parkplatzerschleichung ungleich zu behandeln (außer vielleicht die Höhe des Schadens, die beim Schwarzparken i.d.R. höher ist).