For 13 years, 4 German governments have turned a blind eye to the US using Ramstein for its wars of aggression | Matthias Monroy

Three reports commissioned by the Bundestag are unequivocal: the US attacks on Iran violate international law – and by tolerating Ramstein, Germany may be complicit. Britain, France and Spain have banned the US, either partially or for extended periods, from flying military aircraft over their territory or making stopovers in connection with the Iran war. […]

Matthias Monroy
@CCC Artikel 26 des Grundgesetzes (GG) verbietet Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören, insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Diese Handlungen sind verfassungswidrig. Der Tatbestand umfasst die Vorbereitung, Führung und Unterstützung militärischer Gewalt, die gegen das Völkerrecht verstößt. Strafrechtlich wird dies primär durch § 13 VStGB (Verbrechen der Aggression) umgesetzt.

@kladtiator @CCC

Was genau soll Deutschland machen?

@utopify_org @CCC Sich an geltendes Recht halten.

Ich habe keinen Einfluss darauf, ob die USA das tun. Aber ich habe bedingt Einfluss darauf, was wir tun. Als Soldat, was ich mal war, DARF man rechtwidrige Befehle nicht ausführen. Mitmachen geht gar nicht.

Auch die Gewährung von Überflugrechten und die Nutzung amerikanischer Militärbasen in Deutschland bei Angriffskriegen ist rechtswidrig. Hier stellt sich für mich nur die Frage, ob wir das überhaupt unterbinden können.

@kladtiator @utopify_org @CCC
Während der Soldat durch das Grundgesetz geschützt ist, ist der Staat im internationalen Recht bei Vertragsbruch ungeschützt (Sanktionen, Ende des Bündnisses).

Ergo - Gesinnungsethik klar und Verantwortungsethik (real) nicht ganz so einfach.