Seit 01.04.2026 gehört die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (KFE-RL). Die Einführung oder Erweiterung eines solchen Screening-Prozesses darf nicht bei der bloßen Beschaffung der Software stehen bleiben.
Für die Datenschutzpraxis ist dies keine Randnotiz.
https://www.adorgasolutions.de/lungenkrebs-screening-ab-april-2026-wenn-ki-nicht-mehr-kuer-sondern-voraussetzung-ist/
#Datenschutz #DSB #Gesundheitsdaten #KFE-RL
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