Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Ist das verfassungskonform?

@proscience
Nicht, dass ich das jetzt okay finde. Aber das hatten wir schon mal, und da war es auch verfassungskonform.

Aber herausfinden lässt sich das nur mit einer Verfassungsklage.

@Aglaia89

@unionista

Ja, einen entsprechenden Absatz gab's im Wehrpflichtgesetz in der Tat schon früher (seit mind. späte Mitte der 1970er Jahre, glaube ich).

Aber ich weiß nicht, ob es dazu mal eine Verfassungsklage gab, und falls ja, ob man heute zu demselben Urteil käme.

@Aglaia89