Meine Anwältin hat die Bundespolizei wegen der rechtswidrigen Pressemitteilung zur Zahlung von 10.000 € Schadenersatz aufgefordert.
Sie hat dabei ausdrücklich auf ein jüngeres Urteil des KG Berlin vom 20.12.2022, Az. 9 U 21/21, verwiesen, wonach dem Geschädigten eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 50.000 € zugesprochen wurde.
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