Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Interessant, dass das niemandem aufgefallen ist, bevor das Gesetz verabschiedet wurde.

Zu jedem Gesetz gibt es Gutachten verschiedener Organisationen in den Anhörungen. Und die Medien haben sich ja auch mit dem Thema vorab beschäftigt. Es fehlen wohl die Expert*innen in der Redaktionen, denen solche Haken noch auffallen würden.