#Drohnenstalking #DigitaleGewalt

Drohnen-Stalking ist strafbar nach § 238 StGB, wenn die Drohne wiederholt zur Belästigung oder Überwachung eingesetzt wird. Strafmaß: bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Was nützt dieser § wenn die Polizei nicht handlungsfähig ist?

Bitte unterschreibt meine Petiton und fordert #Polizei und vor allem die verantwortlichen Politiker zum Handeln auf!

Wird die Drohne nicht auf Sicht geflogen, wird die Frau mit dem Stalking allein gelassen !!!

https://www.change.org/stoppt_drohnenstalking

Petition unterschreiben

Schaffung einer Polizeieinheit, die Drohnenflüge über Wohn- und Naturschutzgebieten stoppt

Change.org