Sacht mal, dieses „Männers unter 45 müssen sich Auslandsaufenthalte über 3 Monate jetzt genehmigen lassen“-Ding:

Wie scheiße unübersichtlich kann ein Gesetz eigentlich geschrieben sein?!?

Wenn ich das richtig sehe, galt das vor 2011 auch schon und wurde erst mit https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-wehrrechtlicher-vorschriften-2011-wehrrechts%C3%A4nderungsgesetz-2011-wehrr%C3%A4ndg/32192 auf „nur im Spannungs- und Verteidigungsfall“ eingeschränkt.

Hätten wir alten Knacker hier also wahrscheinlich eigentlich alle machen müssen. Habe aber nie gehört, dass das irgendjemand wirklich gemacht hätte.

DIP

Weiters steht das aus irgendeinem Grund in §3 „Inhalt und Dauer der Wehrpflicht“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html und nicht in §24 „Wehrüberwachung; Haftung“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html (von dem Kriegsdienstverweiger*innen ausgenommen sind), während es eine entsprechende Regelung auch im Zivildienstgesetz §23 „Zivildienstüberwachung“ https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__23.html gibt (die aber auf bis 32 Jahre und nicht bis 45 eingeschränkt ist).

Hätte ich also bis 32 Jahre *sowohl* das Kreiswehrersatzamt (heutzutage „Karrierecenter der Bundeswehr“) *als auch* das Bundesamt für den Zivildienst um Erlaubnis fragen müssen, wenn ich länger als 3 Monate ins Ausland gewollt hätte?!?

§ 3 WPflG - Einzelnorm

Und: Für Nicht-Verweigerer hast Du dann, dass zwar die „Wehrüberwachung“ nach §24 für Mannschaften und Ungediente nur bis 32 gilt, sie also danach nicht mehr ihren Wohnsitz mitteilen müssen, aber bis 45 immer noch nach §3 bei Auslandsaufenthalten über 3 Monate um Erlaubnis bitten müssen.

Das ergibt doch *überhaupt* keinen Sinn. Das kann doch niemand mit voller Absicht so geschrieben haben. Was machen die in Ministerium und Bundestag eigentlich beruflich?

Zur Ergänzung hier zum Beispiel die Veröffentlichung des Wehrpflichtgesetzes von 1995, die galt, als ich 18 geworden bin:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf#/text/bgbl195s1756.pdf?_ts=1775384339874

Enthält schon _genau_ die gleiche Regelung, die jetzt skandalisiert wird. Ohne die Einschränkung auf Spannungs- und Verteidigungsfall, die erst 2011 hinzugefügt wurde.

Also, kann und sollte man schon scheiße finden, aber die Information, dass das nicht neu ist, würde ich von ein bisschen recherchierenden Medien schon erwarten.

Wenn die nur genau so aufgeregt rumgackern können, wie Social Media das sowieso tut, brauch' ich eigentlich keine Journalist*innen mehr, die dafür ein Gehalt bekommen.

@HeptaSean

Bei näherem hinschauen nichts Neues.
Genau wie die Aufregung, dass die medizinische Untersuchung bei der Musterung nicht unter 4 Augen stattfindet.
Ich fand den "EKG" jetzt auch nicht super. Aber die Anwesenheit einer weiteren Person und das einleitende "wir machen das weil... " haben die Situation verbessert.
Aber Aufregung generiert halt Klicks und die sind für viele Medien das Maß der Dinge (bis hin zur Entscheidung was gedruckt wird "Online first").

@tutnich_zursache

Das Züchtigungsrecht hat uns ja auch nicht geschadet.

@HeptaSean

@Saupreiss @HeptaSean

Oh, Züchtigungsrecht? Mit dem Argument habe ich fast gerechnet.

Aufregen ist ja OK, aber Kontext nicht vergessen und Fakten checken.

Wehrdienst ist ungleich Kriegsdienst. Und beim Aufregen nicht das Recht auf Verweigerung vergessen.

@tutnich_zursache

Das Grundgesetz definiert kein universelles Recht auf Verweigerung, sondern zählt die Gründe, aus denen eine Verweigerung zulässig sei, in Art 12a lit 2 abschließend auf. Andere Gründe anzuführen führt regelmäßig zum Anzweifeln angeführter Gewissensgründe; Akzeptanz schützt ebenso nicht vor Zugriff.

@HeptaSean

@Saupreiss @HeptaSean

Was ist mit Art. 4? Da ist Gewissen sehr weit gefasst.

@tutnich_zursache

Die selbe Einschränkung, womöglich noch weniger restriktiv („Dienst mit der Waffe“ würde ein „Bausoldat“ nach DDR-Vorbild im engeren Sinne auch nicht leisten).

Was Gewissen sei und wie weit man in der Prüfung gehen darf, war ja oft genug Gegenstand der Verfahren. Vermutlich wird es den meisten gelingen, irgendwelche Gewissensgründe zu konstruieren. In diesem Fall wird man bei entsprechenden Bedarf halt wieder restriktiver.

1/2

@HeptaSean

@tutnich_zursache

2/2 Ein völlig legitimes „Euer Krieg ist Euer Bier“, ein „mir ist es völlig gleichgültig, wer gewinnt“ oder auch ein „Ich habe zu viel Angst und werde mich nicht verheizen lassen“, ein „ihr habt nicht das Recht, derart tief in mein Leben einzugreifen“ würde hingegen niemals als Gewissensgrund anerkannt werden. Dabei sind das perfekt legitime Interessen.

@HeptaSean