RE: https://troet.cafe/@ndaktuell/116346219208760626
Ja, der Passus wird wsl. per Verordnung ausgesetzt. Das bedeutet aber, dass er nach Belieben von der Regierung genutzt werden kann, auch ohne Zustimmung des Bundestages. Es ist dann sogar erlaubt, Reisepässe komplett einzuziehen (PassG §7 Abs. 7-9, PassG §8).
Ein perfektes Unterdrückungsinstrument.
#wehrpflicht #Bundeswehr #Reisefreiheit