Seit dem 1. Januar 2026 muss in Deutschland jeder Mann im Alter zwischen 18 und 45 Jahren, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, einen Auslandsaufenthalt, der lĂ€nger als drei Monate dauert, zuvor von dem fĂŒr ihn zustĂ€ndigen "Karrierecenter" der Bundeswehr genehmigen lassen.
