Die Leute welche argumentierten, dass das Tempolimit die Freiheit einschränkt, sagen jetzt es sei normal die Bundeswehr um Erlaubnis fragen zu müssen um das Land zu verlassen.
@ErikUden hmm. Ich dachte man muss bescheid sagen, und nicht fragen ob man darf, und auch nur wenn man noch nicht gemustert wurde?
Fact check?
Wie ist es wirklich?
Weiß es jemand?
@mavu @ErikUden Du musst es beantragen, aber eine Ablehnung ist in der Regel nicht vorgesehen (außer im Kriegsfall oder wenn deine Grundausbildung ansteht). Ziemlich unnötig also, bedeutet aber, dass du vor der Antwort eigentlich nicht ausreisen darfst.
@pixelschubsi @ErikUden gilt nur vor der musterung/grundausbildung?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich das nicht mitbekommen hätte das vor 2000 jeder über 18 dem militär bescheidsagen musste. das hätte ich wahrscheinlich mitbekommen.

@mavu @ErikUden Die Regelung ist neu, gilt erst seit 1. Januar 2026. Und gilt unabhängig von Musterung und Grundausbildung bis zum 45 Lebensjahr. §3(2) Wehrpflichtgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html

Wer Wehrdienst verweigert hat (also insbesondere alle, die Wehrersatzdienst wie Zivildienst, THW, usw. geleistet haben) ist von der Wehrpflicht und damit dieser Regelung dauerhaft befreit. Wehrdienst verweigern geht auch heute und befreit dich von dieser Regel, Infos unter https://verweigern.info/

§ 3 WPflG - Einzelnorm

@pixelschubsi Was ist denn mit Leuten die schon außer Landes sind? Also vor der Neuregelung ausgereist sind? Glück gehabt?
@vronimus_ironimus Seit 1. Januar muss man in dem Moment, wo man mehr als 3 Monate im Ausland sein will, den Antrag stellen, auch wenn man zu dem Zeitpunkt bereits im Ausland ist. Ausgenommen sind Staatsbürger die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben.