Sacht mal, dieses „Männers unter 45 müssen sich Auslandsaufenthalte über 3 Monate jetzt genehmigen lassen“-Ding:

Wie scheiße unübersichtlich kann ein Gesetz eigentlich geschrieben sein?!?

Wenn ich das richtig sehe, galt das vor 2011 auch schon und wurde erst mit https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-wehrrechtlicher-vorschriften-2011-wehrrechts%C3%A4nderungsgesetz-2011-wehrr%C3%A4ndg/32192 auf „nur im Spannungs- und Verteidigungsfall“ eingeschränkt.

Hätten wir alten Knacker hier also wahrscheinlich eigentlich alle machen müssen. Habe aber nie gehört, dass das irgendjemand wirklich gemacht hätte.

DIP

Weiters steht das aus irgendeinem Grund in §3 „Inhalt und Dauer der Wehrpflicht“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html und nicht in §24 „Wehrüberwachung; Haftung“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html (von dem Kriegsdienstverweiger*innen ausgenommen sind), während es eine entsprechende Regelung auch im Zivildienstgesetz §23 „Zivildienstüberwachung“ https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__23.html gibt (die aber auf bis 32 Jahre und nicht bis 45 eingeschränkt ist).

Hätte ich also bis 32 Jahre *sowohl* das Kreiswehrersatzamt (heutzutage „Karrierecenter der Bundeswehr“) *als auch* das Bundesamt für den Zivildienst um Erlaubnis fragen müssen, wenn ich länger als 3 Monate ins Ausland gewollt hätte?!?

§ 3 WPflG - Einzelnorm

Und: Für Nicht-Verweigerer hast Du dann, dass zwar die „Wehrüberwachung“ nach §24 für Mannschaften und Ungediente nur bis 32 gilt, sie also danach nicht mehr ihren Wohnsitz mitteilen müssen, aber bis 45 immer noch nach §3 bei Auslandsaufenthalten über 3 Monate um Erlaubnis bitten müssen.

Das ergibt doch *überhaupt* keinen Sinn. Das kann doch niemand mit voller Absicht so geschrieben haben. Was machen die in Ministerium und Bundestag eigentlich beruflich?

Zur Ergänzung hier zum Beispiel die Veröffentlichung des Wehrpflichtgesetzes von 1995, die galt, als ich 18 geworden bin:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl111s1730.pdf#/text/bgbl195s1756.pdf?_ts=1775384339874

Enthält schon _genau_ die gleiche Regelung, die jetzt skandalisiert wird. Ohne die Einschränkung auf Spannungs- und Verteidigungsfall, die erst 2011 hinzugefügt wurde.

Also, kann und sollte man schon scheiße finden, aber die Information, dass das nicht neu ist, würde ich von ein bisschen recherchierenden Medien schon erwarten.

Wenn die nur genau so aufgeregt rumgackern können, wie Social Media das sowieso tut, brauch' ich eigentlich keine Journalist*innen mehr, die dafür ein Gehalt bekommen.

@HeptaSean Damals war zumindest für mich persönlich die Konsequenz klar, wenn ich ohne Genehmigung länger als 3 Monate ins Ausland gehe: Einberufung möglich bis zum 32. Geburtstag. Diese Klarheit hat man heute nicht mehr, weil eben niemand einberufen wird.

Vielleicht muss irgend jemand mal ohne Genehmigung über 3 Monate ins Ausland gehen, dann *hinterher* das "Karrierecenter" informieren und bei irgendwelchen Strafen oder Bußgeldern sich bis zum BVerfG klagen, damit wir Klarheit bekommen.

@uwesinha Ich war nie länger als 3 Monate im Ausland, kenne niemanden, der sich diese Genehmigung geholt hätte und niemanden, der Ärger gekriegt hätte, weil er sie sich nicht geholt hat.

Ich würde sehr stark vermuten, dass das immer schon ein mausetotes Gesetz war, dass sowieso nie umgesetzt wurde.

Weiß auch nicht, ob sie wirklich aus „Rache“ einberufen hätten, wenn sie mitgekriegt hätten, dass man ohne Genehmigung zu lange weg war.

@HeptaSean Beim KWEA Berlin hatte ich damals schon den Eindruck, dass es z.T. auch um Rache an den "West-Berliner Drückebergern" ging.

@uwesinha Ah, mit denen habe ich natürlich keine Erfahrung.

Ähnliches Bauchgefühl aber: Der erste Typ bei der Musterung damals fragte, ob ich verweigern möchte, habe unvorsichtigerweise „Ja“ gesagt und er hat „KDV“ oben auf alle meine Unterlagen, auch die für den Arzt geschrieben. Hatte da den Verdacht, dass es leichter gewesen wäre, ausgemustert zu werden, wenn das _nicht_ da gestanden hätte, aber kann ich natürlich nicht beweisen.

@HeptaSean @uwesinha Ach ja, das taktische Eselsohr. Wurde damals ebenfalls ein Opfer davon. Wobei, die Frage war subtiler: "Möchten Sie zu (Datum) oder (Datum + 6 Monate) einberufen werden?" (Müsste April vs. Oktober gewesen sein, wenn ich mich nicht irre.)
Darauf "Gar nicht, ich möchte verweigern" gab das Flag.