Sacht mal, dieses „Männers unter 45 müssen sich Auslandsaufenthalte über 3 Monate jetzt genehmigen lassen“-Ding:

Wie scheiße unübersichtlich kann ein Gesetz eigentlich geschrieben sein?!?

Wenn ich das richtig sehe, galt das vor 2011 auch schon und wurde erst mit https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-wehrrechtlicher-vorschriften-2011-wehrrechts%C3%A4nderungsgesetz-2011-wehrr%C3%A4ndg/32192 auf „nur im Spannungs- und Verteidigungsfall“ eingeschränkt.

Hätten wir alten Knacker hier also wahrscheinlich eigentlich alle machen müssen. Habe aber nie gehört, dass das irgendjemand wirklich gemacht hätte.

DIP

Weiters steht das aus irgendeinem Grund in §3 „Inhalt und Dauer der Wehrpflicht“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html und nicht in §24 „Wehrüberwachung; Haftung“ https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__24.html (von dem Kriegsdienstverweiger*innen ausgenommen sind), während es eine entsprechende Regelung auch im Zivildienstgesetz §23 „Zivildienstüberwachung“ https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__23.html gibt (die aber auf bis 32 Jahre und nicht bis 45 eingeschränkt ist).

Hätte ich also bis 32 Jahre *sowohl* das Kreiswehrersatzamt (heutzutage „Karrierecenter der Bundeswehr“) *als auch* das Bundesamt für den Zivildienst um Erlaubnis fragen müssen, wenn ich länger als 3 Monate ins Ausland gewollt hätte?!?

§ 3 WPflG - Einzelnorm

Und: Für Nicht-Verweigerer hast Du dann, dass zwar die „Wehrüberwachung“ nach §24 für Mannschaften und Ungediente nur bis 32 gilt, sie also danach nicht mehr ihren Wohnsitz mitteilen müssen, aber bis 45 immer noch nach §3 bei Auslandsaufenthalten über 3 Monate um Erlaubnis bitten müssen.

Das ergibt doch *überhaupt* keinen Sinn. Das kann doch niemand mit voller Absicht so geschrieben haben. Was machen die in Ministerium und Bundestag eigentlich beruflich?

Zur Ergänzung hier zum Beispiel die Veröffentlichung des Wehrpflichtgesetzes von 1995, die galt, als ich 18 geworden bin:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl195s1756.pdf

Enthält schon _genau_ die gleiche Regelung, die jetzt skandalisiert wird. Ohne die Einschränkung auf Spannungs- und Verteidigungsfall, die erst 2011 hinzugefügt wurde.

Also, kann und sollte man schon scheiße finden, aber die Information, dass das nicht neu ist, würde ich von ein bisschen recherchierenden Medien schon erwarten.

Wenn die nur genau so aufgeregt rumgackern können, wie Social Media das sowieso tut, brauch' ich eigentlich keine Journalist*innen mehr, die dafür ein Gehalt bekommen.

@HeptaSean Wenn man berücksichtigt dass es die EU Freizügigkeit erst seit 2004 gibt war das zu meinen (1988) und Deinen Zeit noch kein ernsthaftes Problem. Ein längerer Aufenthalt im Ausland war da noch nicht so einfach wie heute..
Schön ist auch das der folgende Satz nicht erwähnt wird: " Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.", Da die Wehrplicht ausgesetzt ist, wird auch keine EInberufung erfolgen..