@anarchiv @aral it probably does not apply to anyone who doesn't have permanent residency in Germany. The requirement is limited by this:
"ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen."
§1 Abs. 2 WPflG:
"Die Wehrpflicht ruht, solange Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten."