Anders als das Kreuz ist das Kopftuch der muslimischen Frau kein religiöses Symbol, sondern Religionsausübung. Es steht auf derselben Stufe wie der religiös begründete Verzicht auf den Konsum von Schweinefleisch ubd Alkohol, fällt also unter den Schutz der Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG.
Kreuz und Kopftuch können nicht gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Bedeutung haben.