@kiki @susammelsurium @axaneco Da nehme ich immer die Abrechnung, die im vergangenen Jahr zugestellt wurde. Es zählt, wann der Vermieter das in Rechnung gestellt hat; nicht wann die hausmeisterliche Dienstleistung erbracht wurde. Im März 2026 habe ich die Im Juli 2025 zugestellte Nebenkostenabrechnung für 2024 deklariert. Das hat in der Vergangenheit niemals Fragen aufgeworfen.